Arbeitssicherheit

Das Thema Arbeitssicherheit ist eine nicht zu unterschätzende Unternehmerverantwortung und wird teilweise falsch beurteilt bzw. im schlimmsten Fall nicht wahrgenommen.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz §§3 und 6 (ASIG) sowie den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz!

Unternehmer mit mindestens einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter, unterliegen bereits dieser Beurteilungs- und Dokumentationspflicht. Wer dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nachkommt, geht entsprechende Risiken ein.

Wir führen keine Betriebskontrollen durch. Wir sehen uns als Dienstleister und werden das Thema Arbeitssicherheit nachhaltig auf ihrem Betrieb verankern.

Nur gesunde Mitarbeiter können volle Leistung bringen – Arbeitssicherheit zahlt sich aus!

Unsere Regelbetreuung

Mit der Regelbetreuung erhalten Sie ein Komplettpaket, welches alle notwendigen Leistungen abdeckt, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für ihre Mitarbeiter zu schaffen, bei dem Gesundheitsschutz großgeschrieben wird.

Beratung

Unterweisung

Betriebe die Mitglied bei folgenden Berufsgenossenschaften sind, können durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreut werden:

    • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG);
    • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM)
    • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung
    • BG Verkehr
    • Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
    • BG BAU

Ansprechpartner

Hans Jürgen Fleisch

+49 179 / 6187494

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